Gutschein

Gutschein - AGB

Rosdorfer Gutschein: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Der Rosdorfer Gutschein ist erhältlich in den Beträgen 5, 10 und 20,- Euro.

2. Der Rosdorfer Gutschein kann eingelöst werden bei den teilnehmenden Unternehmen und Institutionen in Rosdorf. Eine Übersicht der teilnehmenden Unternehmen und Institutionen ist einsehbar unter www.werbegemeinschaft-rosdorf.de. Außerdem kann die Teilnehmerliste der Akzeptanzstellen überall dort, wo der Rosdorfer Gutschein erworben werden kann, eingesehen werden.

3. Der Wert des Rosdorfer Gutscheins kann nicht gegen Bargeld abgelöst werden.

4. Der Rosdorfer Gutschein ist wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird der Rosdorfer Gutschein nicht ersetzt. Ansprüche können nur bei Vorlage des unversehrten Rosdorfer Gutscheins geltend gemacht werden.

5. Ein einzelner Rosdorfer Gutschein ist nicht für mehrere Akzeptanzstellen verwendbar. Sollte beim Einlösen des Gutscheins ein Restbetrag verbleiben, so ist es der Akzeptanzstelle überlassen, wie sie in einem solchen Fall verfahren wird.

6. Die Verwendung von mehreren Rosdorfer Gutscheinen zur Bezahlung bei den Akzeptanzstellen ist möglich.

7. Der Rosdorfer Gutschein ist übertragbar an Dritte.

8. Der Rosdorfer Gutschein ist drei Jahre ab Ausgabedatum gültig.

9. Die Herausgeber des Rosdorfer Gutscheins haften nicht für gestohlene oder beschädigte Rosdorfer Gutscheine.

Stand 06.04.17